Baumängel

Baumängel sind offensichtliche, vertragswidrige Zustände eines Gebäudes. Für die Behebung von Mängeln sind je nach Alter des Bauwerkes und der jeweiligen Beauftragungsart (VOB; BGB) die ausführenden Handwerksfirmen verantwortlich.

Nicht behobene Baumängel bzw. sog. Unterhaltsstau führen im Allgemeinen zu einer Wertminderung des Bauwerkes. Auf die sichere Beurteilung von Baumängeln sind die Fachleute von HäuserCheck spezialisiert.

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