Hausgutachten

Der Begriff "Gutachten" ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung.

Ein Hausgutachten wird als mündliche oder schriftliche Aussage von Sachverständigen oder Gutachtern erstellt. Für Gerichtsgutachten werden zugelassene, vereidigte Sachverständige beauftragt.

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