Wertermittlung Wohnungen

Bei der Wertermittlung von Wohnungen wird neben dem Ertragswert hauptsächlich das Vergleichs-
wertverfahren angewandt.

Das Vergleichswertverfahren ist ein normiertes Wertermittlungsverfahren (§13 u. § 14 WertV) in der Immobilienbewertung. Hier wird der Verkehrswert aus Kaufpreisen von vergleichbaren Wohnungen abgeleitet.

Abweichende wertbeeinflussende Merkmale der Vergleichsobjekte werden durch Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneten Weise berücksichtigt (Indexreihen und Umrechnungsfaktoren).

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